Dipl.Inf. Jörg Herrmann – Kandidat zur Wahl des Landrates Vorpommern-Rügen am 11. Mai 2025

Ihr Kandidat für mehr Transparenz in der Verwaltung und für mehr Kontrolle über die Wahlen

https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/landrats-kandidat-klagt-gegen-amt-ruegen

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/vorpommern/Gericht-Buergermeisterwahl-in-Sagard-ungueltig,mvregiogreifswald3072.html

Ich bin Arzt, parteilos, 56 Jahre alt und lebe auf der Insel Rügen. Vielen Menschen im Landkreis bin ich bekannt durch meine frühere Tätigkeit als Arzt in der Inneren Medizin im SANA-Krankenhaus Bergen, später als Arzt in der ambulanten augenärztlichen Versorgung sowohl in Grimmen, als auch in Bergen auf Rügen und ebenso durch meine stationäre Tätigkeit an der Universitätsmedizin Greifswald, darüber hinaus durch meine Tätigkeit im Rettungsdienst und im ärztlichen Notdienst. Einigen, darunter den übrigen Mitbewerbern auf das Amt des Landrats, bin ich auch bekannt im Zusammenhang mit meinem Eintreten für die Aufklärung eines am 09. Juni 2024 beobachteten Wahlbetruges, der in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Platz finden und vor dem man seine Augen nicht verschließen darf. Ich setze mich dafür ein, dass das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie, geheime und demokratische Wahlen durchgesetzt wird, da es essentielle Grundlage jeder demokratischen Vertretung ist. Wenn die Volksvertretung nicht durch demokratische Wahlen zustande kommt, kann auch keine demokratische Meinungsbildung stattfinden. Die Demokratie ist ein hohes Gut, das es täglich zu verteidigen gilt.

Mit Gottes Hilfe ist in dieser Sache am 06. Mai 2025 eine wichtiges Urteil des Verwaltungsgerichtes Greifswald gefallen. Das Verwaltungsgericht hatte im Ergebnis seiner Beweisaufnahme erkannt, dass ein verfassungsrechtliches Grundrecht bei der Durchführung der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 durch die Wahlleitung mißachtet worden war. In dem Verfahren 2 A 1552 / 24 HGW – Herrmann u.a. ./. Amt Nord-Rügen – Gemeindevertretung Sagard entschied das Gericht, dass die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Sagard vom 09. Juni 2024 ungültig und damit zu wiederholen ist und dass die Rechtsaufsicht sich neu mit den Einsprüchen der beiden Kläger gegen die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung Sagard beschäftigen muß, da die Gemeindevertretung Sagard für diese Entscheidung selbst nicht zuständig gewesen war, als sie auf ihrer konstituierenden Sitzung am 03. Juli 2024 ohne die Bildung eines Wahlprüfungsauschusses und ohne eigene nähere Ermittlung des tatsächlichen Ablaufes der Stimmenauszählung der am 09. Juni 2024 in Sagard ausgezählten Briefwahlen sämtliche Einsprüche der drei Einspruchsführer, darunter der beiden Kläger, durch eigenen Beschluss mit den Stimmen sämtlicher Fraktionen zurückwies und auch den Hinweisen auf einen möglichen Wahlbetrug und eine Wahlfälschung überhaupt keine Beachtung schenkte.

Die vollständige Begründung des Urteils vom 06. Mai 2025 steht noch aus. Es ist jedoch zu erwarten, dass das Verwaltungsgericht gemäß dem Tenor der Urteilsverkündung am 06. Mai 2025 in der gegen die Kreistagswahl am 09. Juni 2024 gerichteten weiteren Klage 2 A 2664/24 in vergleichbarer Weise entscheiden wird und sich die Rechtsaufsicht in seiner noch ausstehenden Entscheidung über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung in Sagard am 09. Juni 2024 dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Greifswald vom 06. Mai 2025 über die Ungültigkeit der Bürgermeisterwahl am 09. Juni 2024 anschließen muß.

Die wegweisende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Greifswald vom 06. Mai 2025 sehen wir insoweit als ein ausgezeichnetes Beispiel dafür an, dass die Demokratie in unserem Land aufgrund der im Grundgesetz bestimmten Gewaltenteilung fortbesteht und es sich lohnt, sie selbst gegen harten Widerstand zu verteidigen, auch wenn das Verwaltungshandeln an vielen Orten durch Machthunger von Politikern und leitenden Verwaltungsbeamten gelitten hat und hierdurch die Verteidigung der Demokratie und das Demokratieverständnis in der Bevölkerung unter Druck geraten sind.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Greifswald vom 06. Mai 2025 ist – entgegen anderer Auslegungen des Bürgermeisters und bestimmter Mitglieder der Gemeindevertretung Sagard – bindend, wenn auch noch nicht rechtskräftig, da es noch nicht allen Beteiligten zugestellt worden ist. Damit scheint die Auseinandersetzung mit dem Ablauf der verbundenen Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 allerdings noch nicht beendet. Im Zuge der Ermittlungen zum tatsächlichen Ablauf der Briefwahl am 09. Juni 2024 und den Vorwürfen gegen die Gemeindewahlleitung des Amtes Nord-Rügen sowie gegen Mitglieder des Wahlvorstandes, der für die Auszählung der Briefwahl in Sagard am 09. Juni 2024 zuständig gewesen war, haben sich neben widersprüchlichen und sich auch gegenseitig widersprechenden Zeugenaussagen mehrerer an den Wahlhandlungen Beteiligter auch Einflussnahmen auf die Zurückweisung der Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl in Sagard gezeigt, die von der Gemeindewahlleitung über die Kreiswahlleitung und die Landeswahlleitung bis in die Kreise der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern zu reichen scheinen.

Die Kläger waren mit ihren Beschwerden gegen die Gemeindewahlleitung und gegen die Durchführung der Briefwahl auch an die Landesregierung und an die Staatskanzlei in Schwerin herangetreten und hatten es selbst nicht unversucht gelassen, die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern und den Innenminister in Kenntnis der Vorgänge in Sagard zu setzen, da eine Wiederholung der Verstösse gegen die Wahlordnung auch bei der folgenden Bundestagswahl, die anschließend am 23. Februar 2025 stattfand und bei zukünftigen Wahlen zu erwarten ist, solange die für die Durchführung der Wahl am 09. Juni 2024 verantwortlichen Wahlorgane im Amt bleiben.

Auf einer Veranstaltung der Ministerpräsidentin in Dettmansdorf-Kölzow am 16. Juli 2024 bot sich die Gelegenheit, den Sachverhalt der Ministerpräsidentin vorzutragen, die zu diesem Zeitpunkt die Ratspräsidentschaft im Bundesrat inne hatte und von der man sich versprach bzw. mit der man die Erwartung verküpfte, insoweit auch einen Einfluß auf die Bundesgesetzgebung und auf Verbesserungen in den Wahlgesetzen nehmen zu können. Im Rahmen der auf dieser Veranstaltung an die Ministerpräsidentin vorzutragenden Bürgeranfragen hatten die Kläger um Aufklärung des Ablaufes der Briefwahl im Bereich der vom Amt Nord-Rügen verwalteten Gemeinden gebeten. Das Anliegen blieb nach Auffassung der Kläger damals ungehört, obgleich neben der Ministerpräsidentin auch der Chef der Staatskanzlei sowie der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg mit anwesend waren und ihnen der Sachverhalt mit vorgetragen wurde. Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg besaß zugleich als Mitglied des Kreistages Vorpommern-Rügen unmittelbaren Einfluß und Stimmrechte im Kreistag, dessen Zusammensetzung von dem Ergebnis der verbundenen Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 unmittelbar abhängig war.

Scheinbar erst auf Anfrage eines weiteren Bürgers an einen Vertreter der Landesregierung, der sich für vergleichbare Vorgänge bei der Briefwahl in einer weiteren Gemeinde des Amtes Nord-Rügen interessierte und Kenntnis von weiteren Betroffenen in der Gemeinde Dranske erlangt hatte, welche allerdings selbst sich nicht öffentlich zu den Sachverhalten äußern wollen, durch die sich in ihrem Wahlrecht am 09. Juni 2024 eingeschränkt sahen, kam Bewegung in die Sache. Nach Aufforderung der Beklagten im Verfahren 2 A 2664/24 – HGW auf Antrag der Kläger durch das Verwaltungsgericht, legte der Kreiswahlleiter einen weiteren Teil seiner Verwaltungsakte zu den Wahleinsprüchen der Kläger vor. Aus diesem wieder nur als Teil der tatsächlichen Verwaltungsakte anzusehenden Auszug vom 03.02.2025 im Umfang von 297 Blatt , der als Beiakte zum Verwaltungsrechtsstreit 2 A 2664/24 – HGW geführt wird, ergibt sich, dass eine Vertreterin der Landeswahlleitung auf Weisung des Innenministers aus Anlaß der Beschwerde des genannten Bürgers Auskunft vom Kreiswahlleiter zu den Abläufen der Briefwahl und zur Behandlung der Einsprüche gegen die Gültigkeit der verbundenen Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 verlangte, obwohl sich die Landeswahlleitung zuvor gegenüber den Klägern als nicht zuständig für die Kommunalwahlen erklärt hatte. In der Folge entwickelte sich ein reger Informationsaustausch zwischen dem Kreiswahlleiter und der Vertreterin der Landeswahlleitung, in den die Einsprüche der Kläger mit einbezogen wurden, persönliche Kontaktdaten der Einspruchsführer ausgetauscht wurden und die Behauptung auftaucht, die Kläger hätten den o.g. Bürger aus Dranske zu dessen eigener Beschwerde angeregt. Letztere Behauptung ist allerdings völlig aus der Luft gegriffen.

Kreiswahlleiter und die Mitarbeiterin der Landeswahlleitung stimmten sich dann – der Aktenlage zufolge – in ihren Handlungen und Äußerungen gegenseitig miteinander ab. Nachdem der o.g. Bürger gegenüber der Landeswahlleitung erklärt haben solle, sich ggf. auch an die Presse wenden zu wollen, verzichtete die Vertreterin der Landeswahlleitung darauf, ein an jenen Bürger adressiertes Schreiben zu berichtigen, in welchem sie selbst eigene fehlerhafte Behauptungen erkannt hatte und kündigte an den Kreiswahlleiter gerichtet an, sie wolle zunächst die Reaktionen der Presse abwarten.

Nach eigenen Angaben des betroffenen Bürgers in einem nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Greifswald am 06. Mai 2025 stattgefundenen Telefonat mit den Klägern, hatte der genannte betroffene Bürger selbst kein berichtigtes Schreiben der Landeswahlleitung erhalten. Ihm gegenüber habe die Landeswahlleitung kein Interesse an einer Aufklärung der Vorkommnisse bei der Briefwahl am 09. Juni 2024 im Bereich des Amtes Nord-Rügen signalisiert.

Gegen mehrere Beteiligte an der Durchführung der verbundenen Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 im Amtsbereich des Amtes Nord-Rügen laufen gegenwärtig strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachtes des Wahlbetruges und der Wahlfälschung. Hierzu haben jüngst Zeugenvernehmungen durch das Landeskriminalamt stattgefunden. Das Verwaltungsgericht Greifswald hatte sich mit strafrechtlichen Aspekten hingegen nicht befasst, da es wegen des bereits von ihm im Rahmen der Beweisaufnahme am 06. Mai 2025 festgestellten Verstosses gegen das Grundprinzip der Öffentlichkeit der Wahl die Erforschung jener weitergehenden strafrechtlichen Tatbestände für das Urteil im Verwaltungsrechtsstreit als nicht erforderlich ansah.

Schriftwechsels mi auf Antrag der Kläger

den Parlamentarischen Staatssekretär

https://www.tagesschau.de/inland/regional/mecklenburgvorpommern/ndr-gericht-buergermeisterwahl-in-sagard-ungueltig-100.html

Ich kandidiere für das Amt des Landrates im Landkreis Vorpommern-Rügen, da ich in der Verwaltung des Landkreises viele Mißstände erkannt habe, die einen Wechsel in der Position des höchsten gewählten Verwaltungsbeamten erfordern. Von den zur Wahl antretenden übrigen Kandidaten und dem derzeitigen Amtsinhaber unterscheide ich mich durch den festen Willen, die Organisation der Verwaltung des Landkreises neu zu strukturieren und die Verfassungstreue der Mitarbeiter durchzusetzen. Der Schwur auf die Verfassung soll nicht zu einem Lippenbekenntnis degradiert werden, das man einhält oder bricht, wie man gerade in der Stimmung ist. Mit der beabsichtigten Umstrukturierung habe ich das Wohl aller Menschen im Blick, auch der Mitarbeiter, die zum Teil darüber klagen, ihre Aufgaben wegen Überlastung nicht mehr erfüllen zu können. Ich möchte bei der Verbesserung der Verwaltung des Landkreises auch mehr Bürgerbeteiligung erreichen und den Menschen im Landkreis die Möglichkeit geben, stärkeren Einfluß auf die sie selbst berührenden Verwaltungsentscheidungen zu nehmen. Ich setze mich dazu aktiv auch gegen Korruption ein. Ich bin keiner Partei zugehörig und insoweit auch von keinen übergeordneten Parteientscheidungen und -vorgaben oder den Interessen deren finanzieller Unterstützer abhängig.

Meine Ziele sind:

Hinsichtlich der Fragen des Windkraft- und Photovoltaik-Ausbaus, des Betriebs des LNG-Terminals und des Tourismus vertrete ich eine klare Position:

Ich bin gegen den Betrieb des LNG-Terminals in Mukran und gegen zerstörende Eingriffe in Forst-, Agrar- und Naturschutzflächen zum Zwecke der Nutzung erneuerbarer Energien. Auch neue Hotelprojekte in Außenbereichen werden von mir keine Unterstützung erhalten.

Ich setze mich dafür ein, dass Wohnungen Vorrang vor der Schaffung neuer Ferienwohnungen erhalten und die Menschen im Landkreis nicht durch den Massentourismus aus ihrem Lebensumfeld verdrängt oder weiter beeinträchtigt werden. Die Ostseeküste und unsere Natur soll nicht nur Touristen und Hoteliers vorbehalten sein, sondern auch den hier lebenden Menschen zur Erholung dienen. Ich stehe für ein Miteinander und für mehr Gleichberechtigung.

Nicht zuletzt stehe ich auch für eine Stärkung der wissenschaflichen Forschung und Entwicklung innerhalb der Wirtschaftsförderung und bei der Neuansiedlung von Unternehmen im Landkreis. Es soll nicht Ziel sein, Unternehmen aus dem Niedriglohnbereich anzulocken und Saisonabhängigkeiten zu verstärken, sondern es soll die Beschäftigung in Bereichen gefördert werden, die anspruchsvollere Qualifikationen erfordern und Potential für eine langfristige und solide Wertschöpfung bieten. Dazu sind auch die vom Landkreis bisher angebotenen Fortbildungsmöglichkeiten zu erweitern, einer stärkeren Qualitätsüberwachung zu unterwerfen und beispielsweise für die Weiterbildung an den Volksschulen mehr Lehrkräfte zu gewinnen und die finanzielle Ausstattung zu verbessern.

Ebenso sollen die Kulturschaffenden auf mehr Unterstützung des Landkreises hoffen dürfen und etwa sich nicht sorgen müssen, nach dem Auslaufen von wiederholten Jahresverträgen plötzlich unerwartet ohne Beschäftigungsverhältnis dazustehen.

Zur Frage der Mobilität und der Teilhabe möchte ich dem öffentlichen Personenverkehr mehr Aufmerksamkeit widmen. Die Verbindungen sind bedarfsgerecht enger zu takten und stärker auf die Bedürfnisse der hier lebenden Menschen, wie auch der Feriengäste auszurichten. An lokalen Schwerpunkten sollten meiner Ansicht nach kostenlose Pendelverbindungen angeboten werden, um den Verkehr und die Parksituationen zu entlasten, beispielsweise im Bereich stark frequentierter Badestrände oder Naherholungsgebiete. Die kostenlose und sichere Beförderung der Schulkinder und deren Versorgung mit kostenlosem und schmackhaftem Mittagessen muß für alle zur Selbstverständlichkeit werden.

Vor dem Hintergrund der erwarteten Kostenexplosion bei den Ausgaben des Landkreises bin ich gegen die Fortführung von Bau und Planung des neuen Verwaltungs-Campus. Allein bereits hier lassen sich um die 47 Millionen Euro einsparen, die die Bürger und die Gemeinden somit nicht mehr zusätzlich belasten müssen. Weiteres Einsparpotential erwarte ich bei den Ausgaben für die EDV und für die Digitalisierung des Landkreises. Die EDV soll nicht eine zusätzliche Kostenbelastung sein, sondern sie soll Einsparungen überhaupt erst ermöglichen. Dazu werden auch höher qualifizierte Stellen in der IT geschaffen und besetzt werden. Ebenso sind die für den Glasfaser-Netzausbau veranschlagten Kosten mit aktuell 19 Mio EUR zu hoch. Es wird nötig sein, hier kosteneffizientere Lösungen zu erarbeiten.

Dem vom Kreistag beschlossenen Bussgeldkatalog für Asylbewerber werde ich als Landrat eine Absage erteilen. Den Bussgeldkatalog erachte ich als eine Form der Diskriminierung und die darin festgelegten Höhe der Bussgelder für unerwünschte Handlungen als rein willkürlich und als nicht angemessen. Man wird andere Lösungen finden müssen, wenn das Zusammenleben mit den hier Asyl Suchenden nicht in einer Atmosphäre von Angst und Willkür enden soll.

Unterstützen Sie mich bitte, mich als Landrat für Ihre Sorgen und Nöte einsetzen zu können! Gehen Sie bitte zur Wahl am 11. Mai 2025 und geben Se mir bitte IHRE Stimme!

Ihr Landratskandidat: Dipl.-Inf. Jörg Herrmann, Arzt, parteilos

Berichterstattung im NDR M-V:

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/vorpommern/Einzelkandidat-Joerg-Herrmann-will-als-Landrat-umstrukturieren,mvregiogreifswald2894.html

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/NDR-Talk-vor-Ort-Lebhafte-Diskussion-ueber-Finanzen-und-Baurecht,talkvorort110.html

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/vorpommern/Landrats-Kandidat-klagt-gegen-Amt-Ruegen,mvregiogreifswald3062.html

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/vorpommern/Gericht-Buergermeisterwahl-in-Sagard-ungueltig,mvregiogreifswald3072.html

Wahlforum der IHK:

https://www.hochschule-stralsund.de/host/aktuelles/veranstaltungen/detail/n/wahlforum-im-vorfeld-der-wahl-eines-landrats-im-landkreis-vorpommern-ruegen-237467/

Berichterstattung in der Ostsee-Zeitung:

https://www.ostsee-zeitung.de/lokales/vorpommern-ruegen/ruegen/landratswahlen-in-vorpommern-ruegen-joerg-herrmann-will-korruption-bekaempfen-3QNQ3VXXBZCQDJ4YBE363YF4BU.html

https://www.ostsee-zeitung.de/lokales/vorpommern-ruegen/stralsund/buergermeisterwahl-in-sagard-muss-wiederholt-werden-DJROH3RHANFDTGIE444UAP2WBI.html

nächste Veranstaltungen:

n.n.

Auswahl an Publikationen und Forschungsthemen-

– in Vorbereitung – ( Vervielfältigungsrechte noch ungeklärt )

Von e-Learning bis e-Payment 2003: Das Internet als sicherer Marktplatz. ISBN 978-3898380478, Klaus P Jantke, Wolfgang S Wittig, Joerg Herrmann (Herausgeber)

Homepage: http://jörgherrmann.de